Teilnahme- und Sicherheitsordnung der Gipfelkurs GmbH

§ 1 Geltungsbereich

Diese Teilnahme- und Sicherheitsordnung gilt für alle sportlichen Angebote der Gipfelkurs GmbH – insbesondere Personal Training, Gruppenkurse, Workshops, Leistungsdiagnostiken sowie Veranstaltungen im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF).

Sie ergänzt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Gipfelkurs GmbH.


§ 2 Gesundheitliche Voraussetzungen

(1) Die Teilnahme an sportlichen Angeboten setzt einen gesundheitlichen Zustand voraus, der die jeweilige Belastung erlaubt. Im Zweifel empfehlen wir, vor Trainingsbeginn eine ärztliche Freigabe einzuholen.

(2) Vor Beginn einer Trainingsbeziehung wird ein Gesundheitsfragebogen bzw. eine Anamnese durchgeführt. Der Teilnehmer ist verpflichtet, alle Fragen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten.

(3) Veränderungen des Gesundheitszustandes (z. B. Verletzungen, Erkrankungen, Schwangerschaft, Medikamentenänderungen) sind den Trainern unverzüglich und eigeninitiativ mitzuteilen – auch zwischen den Trainingseinheiten.

(4) Für bestimmte Angebote gelten besondere Voraussetzungen:

  • Schwimmkurse (Kraul-Einsteiger/Fortgeschrittene): Allgemeine Schwimmfähigkeit im tiefen Wasser ist Voraussetzung.
  • Freiwasserschwimmen: Sichere Kraulschwimmfähigkeit über mindestens 200 Meter ist Voraussetzung.
  • Spiroergometrie und Leistungsdiagnostik unter Belastung: Bei bekannten Herz-Kreislauf-Erkrankungen ist die vorherige ärztliche Freigabe mitzubringen. Bei akuten Infektionen, Erkältungskrankheiten oder Atemwegserkrankungen (z. B. COPD) darf die Diagnostik nicht durchgeführt werden.
  • Eisbaden: Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung. Personen mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Bluthochdruck, Epilepsie oder akuten Infekten wird von der Teilnahme abgeraten. Im Zweifel ist eine ärztliche Freigabe mitzubringen. Vor Ort erfolgt zusätzlich eine schriftliche Abfrage zum persönlichen Gesundheitszustand, die vom Teilnehmer zu unterzeichnen ist.

(5) Für Leistungen der betrieblichen Gesundheitsförderung (Gesundheitstage) gelten erleichterte Voraussetzungen, da in der Regel keine intensiven körperlichen Belastungen erfolgen. Die Teilnehmer werden vor Ort über die jeweiligen Angebote und etwaige Einschränkungen informiert.


§ 3 Eigenverantwortung

(1) Die Teilnahme an allen Angeboten erfolgt grundsätzlich auf eigene Verantwortung.

(2) Jeder Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, seine körperliche Belastungsgrenze einzuschätzen und diese den Trainern mitzuteilen. Bei Unwohlsein, Schmerzen, Schwindel oder anderen Beschwerden ist die Belastung sofort zu reduzieren oder abzubrechen und der Trainer zu informieren.

(3) Die Nutzung der Trainingsangebote unter Einfluss von Alkohol oder anderen bewusstseinsverändernden Substanzen ist untersagt.


§ 4 Ausrüstung und Kleidung

(1) Teilnehmer sind verpflichtet, der jeweiligen Sportart und den Wetterbedingungen angemessene Sportbekleidung und Ausrüstung zu tragen.

(2) Für Outdoor-Angebote (Lauftraining, Radtraining, Outdoor-Fitness, Triathlon, Freiwasserschwimmen) gilt insbesondere:

  • Dem Wetter angepasste Kleidung (Regen-/Kälteschutz, Sonnenschutz)
  • Geeignetes Schuhwerk
  • Beim Radtraining: Helm ist Pflicht
  • Beim Freiwasserschwimmen: Neoprenanzug nach Absprache, Schwimmbrille, ggf. Schwimmboje

(3) Fehlende oder ungeeignete Ausrüstung kann zum Ausschluss von der Veranstaltung führen, ohne dass ein Anspruch auf Erstattung besteht.


§ 5 Verhalten während des Trainings

(1) Den Anweisungen der Trainer ist Folge zu leisten. Die Trainer sind befugt, Teilnehmer bei Nichtbeachtung von Sicherheitsregeln oder bei erkennbarer Überlastung vom Training auszuschließen.

(2) Teilnehmer haben sich so zu verhalten, dass sie sich und andere nicht gefährden.

(3) Bei der Nutzung externer Sportstätten (Schwimmbäder, Radwege, öffentliche Anlagen) gelten zusätzlich die jeweiligen Haus- und Badeordnungen sowie die Straßenverkehrsordnung.

(4) Wertgegenstände sollten nach Möglichkeit nicht zum Training mitgebracht werden. Gipfelkurs übernimmt keine Haftung für persönliche Gegenstände.


§ 6 Besondere Hinweise für einzelne Sportarten

Schwimmen und Freiwasserschwimmen:

  • Die Teilnahme am Schwimmtraining erfordert die allgemeine Schwimmfähigkeit (siehe § 2).
  • Beim Freiwasserschwimmen gelten besondere Sicherheitsregeln, die vor Trainingsbeginn kommuniziert werden.
  • Videoaufnahmen unter Wasser dienen der Technikanalyse und werden ausschließlich zu diesem Zweck verwendet.

HYROX und funktionelles Training:

  • Die korrekte Ausführung der Übungen hat Vorrang vor der Geschwindigkeit.
  • Trainer korrigieren die Technik aktiv; den Korrekturen ist Folge zu leisten.

Eisbaden:

  • Der Trainer leitet die Atemtechniken und den Ablauf an. Die Verweildauer im Wasser wird individuell gesteuert.
  • Bei Unwohlsein ist das Eisbaden sofort abzubrechen.
  • Die besonderen gesundheitlichen Voraussetzungen (§ 2 Abs. 4) sind zu beachten.

Triathlon und Radtraining:

  • Beim Radtraining im Straßenverkehr gilt die Straßenverkehrsordnung.
  • Helmtragepflicht bei allen Radeinheiten.
  • Technisch einwandfreier Zustand des Fahrrads liegt in der Verantwortung des Teilnehmers.

§ 7 Diagnostik

(1) Leistungsdiagnostiken (Spiroergometrie, Laktatdiagnostik, Körperanalyse, Stoffwechselanalyse, HRV-Messung, Vitalscreening, ABI-Screening u. a.) werden von fachlich qualifiziertem Personal durchgeführt.

(2) Die Ergebnisse dienen der Trainings- und Gesundheitsberatung und ersetzen keine ärztliche Diagnose oder Behandlung.

(3) Bei auffälligen Befunden empfehlen wir die Rücksprache mit dem behandelnden Arzt.


§ 8 Versicherungsschutz

Gipfelkurs empfiehlt den Abschluss einer privaten Unfall- und Haftpflichtversicherung. Gipfelkurs verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung.


§ 9 Haftung

(1) Gipfelkurs haftet für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten seiner Trainer oder Mitarbeiter beruhen, sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

(2) Bei Nichtbeachtung dieser Teilnahme- und Sicherheitsordnung – insbesondere der Informationspflichten zu Gesundheitszustand und Ausrüstung – trägt der Teilnehmer ein erhöhtes Eigenrisiko.

(3) Für Schäden, die durch Nichtbeachtung der Anweisungen der Trainer oder dieser Ordnung entstehen, übernimmt Gipfelkurs keine Haftung.


§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Diese Teilnahme- und Sicherheitsordnung kann von Gipfelkurs mit Wirkung für die Zukunft angepasst werden. Die jeweils aktuelle Fassung ist unter gipfelkurs.de/teilnahmeordnung abrufbar.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Ordnung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: April 2026

Gipfelkurs - Personal Traininer Düsseldorf