1. Anwendungsbereich

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Gipfelkurs GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen jeglicher Art im Bereich Diagnostik, Beratung, Coaching, Vorträgen, Personal Training, Kursen und Workshops sowie den Verkauf von Waren.

2. Personal Training, Diagnostik, Gesundheitscoaching, Ernährungsberatung

2.1 Allgemein

2.1.1
Gipfelkurs oder sein Vertreter / seiner Vertreterin (im weiteren Verlauf Gipfelkurs genannt) erstellt für den Kunden im Rahmen der vereinbarten Leistungen ein auf seine Bedürfnisse und Vorstellungen zugeschnittenes Ernährungs- und/oder Trainingskonzept, das den allgemein anerkannten sportwissenschaftlichen Erkenntnissen entspricht.

2.1.2
Art, Umfang und Ort jeder Dienstleistung werden mit dem Kunden abgesprochen. Mögliche Inhalte und Ziele werden vorab in einem Beratungsgespräch mit dem Kunden abgestimmt.
Die Dauer einer Personal-Training-Einheit, einer Ernährungsberatung und Laktatdiagnostik beträgt in der Regel 60 Minuten. Die Dauer eines Gesundheitscoachings beträgt in der Regel 90 Minuten. Die Zeiten können individuell und nach Absprache abweichen.

Explizit kürzere oder längere Einheiten müssen im Vorfeld ausdrücklich vereinbart werden. Hierdurch können weiteren Kosten entstehen.
Sonderleistungen werden nach Absprache mit dem Kunden einzeln und schriftlich im Trainingsvertrag aufgeführt. Dies gilt für jegliche Form der schriftlichen Absprache.

2.1.2
Der Kunde beantwortet alle Fragen zum derzeitigen/bisherigen Gesundheitszustand und zu trainingsrelevanten Lebensumständen wahrheitsgemäß und vollständig.
Der Kunde informiert Gipfelkurs über etwaige Einschränkungen seiner Sporttauglichkeit, die vor Abschluss des Trainingsvertrages bestehen.
Vor jeder Trainingseinheit ist Gipfelkurs über eventuell akut vorhandene Einschränkungen zu informieren.

2.1.3
Die Begleitung und Anleitung des Kunden bei der Durchführung der Personal-Training-Einheiten im Rahmen der vereinbarten Leistungen erfolgt durch Gipfelkurs.

2.1.4
Gipfelkurs kann das Trainingskonzept jederzeit während der Laufzeit des Trainingsvertrages anpassen, soweit der Kunde dies verlangt oder um neuen gesicherten sportwissenschaftlichen Erkenntnissen Rechnung zu tragen oder soweit dies erforderlich ist, um einer veränderten Sporttauglichkeit des Kunden zu entsprechen.

2.1.5
Ist keine andere Vereinbarung getroffen kann die vereinbarte Leistung nur durch den Kunden, auf den der Vertrag geschlossen ist, persönlich in Anspruch genommen werden.

2.1.6
Bei Paketbuchungen ist einem Zyklus von 2 Wochen mindestens eine Trainingseinheit durchzuführen. Ansonsten behält sich Gipfelkurs das Recht vor, den Vertrag vorzeitig und ohne Kostenerstattung zu widerrufen.
Die vereinbarte Leistung versteht sich als zeitbestimmte, dienstvertragliche Verpflichtung entsprechend § 611 BGB.

2.1.7
Gipfelkurs steht dem Kunden außerhalb der Trainingseinheiten grundsätzlich von Mo. – Fr. zwischen 8.00 und 18.00 Uhr im Rahmen der vereinbarten Leistung per Telefon und E-Mail zur Verfügung. Hieraus ergibt sich kein Anspruch auf ständige Erreichbarkeit des Dienstleisters.

2.2 Ausfall und Verhinderung

2.2.1
Bei einer Gruppen-Leistungsdiagnostik in der Leichtathletikhalle oder in anderen Einrichtungen entstehen Gipfelkurs fixe Kosten für die Anmietung der Örtlichkeit und die Bereitstellung der Trainer/innen. Dies geschieht auf Grundlage der eingegangenen Anmeldungen. Eine vorherige Absage ist daher nicht möglich. Gipfelkurs gibt dem/der Teilnehmer/in die Möglichkeit, eine Ersatzperson für die Leistungsdiagnostik zu stellen. Hierfür ist eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 20 Euro zu zahlen.
Eine Erstattung der Kosten bei nicht erfolgter Teilnahme erfolgt nicht.

2.2.2
Personal Trainings müssen bei Verhinderung durch den Kunden mindestens 24h vorher abgesagt werden. Im Falle einer späteren Absage wird die Einheit vollumfänglich berechnet. Eine Verrechnung oder Erstattung erfolgt nicht.

2.2.3
Personal Training kann in Form von Einzelstunden oder in Form von vergünstigten 10er Karten gebucht werden. Bei Buchung von Einzelstunden erfolgt spätestens zum Ende eines jeweiligen Kalendermonats eine Abrechnung. 10er Karten sind im Voraus bei Buchung des Pakets zu zahlen. 10er Karten haben eine Gültigkeitsdauer von 6 Monaten. Danach verfallen ungenutzte Einheiten. Es erfolgt keine Verrechnung oder Erstattung.

2.2.4
Der Kunde ist ferner zum Rücktritt berechtigt, wenn Gipfelkurs mehrfach unentschuldigt zu dem vereinbarten Trainingstermin nicht erscheint. In diesem Fall sind nur die bis zu diesem Zeitpunkt geleisteten Trainingsstunden zu vergüten, wobei ein eventueller Rabatt auf das vom Kunden gebuchte Paket selbstverständlich berücksichtigt wird.

2.2.5
Sofern Gipfelkurs aus unvorhersehbaren Gründen (Krankheit, Unwetter o.ä.) die Zusammenarbeit frühzeitiger beenden muss oder eine bereits begonnene Trainingseinheit abgebrochen werden muss, erhält der Kunde die noch offenen Einheiten zurückerstattet bzw. bekommt einen gleichwertigen Ersatztrainer vermittelt. Dies geschieht allerdings nur mit dem Einverständnis des Kunden.

2.2.6
Nach Vertragsende verfällt der Anspruch auf noch nicht genutzte Trainingstermine.

3. Kurse, Workshops, Vorträge

3.1 Anmeldung
Beim Vertragsschluss über den Internetauftritt (Domain www.gipfelkurs.de), wird durch Anklicken der Schaltfläche „Buchen“ ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages gemacht. Die Annahme des Angebots - und damit der Vertragsabschluss - erfolgt durch die Bestätigung der Buchung per E-Mail seitens von Gipfelkurs über die Buchungsplattform Eversports.

3.1.1 Art der Buchung
Es können - je nach Angebot - sowohl Einzeltickets, als auch 10er Karten gebucht werden. Die Gültigkeit ist entsprechend der Beschreibung des Produktes zu entnehmen und nur für diese einzusetzen. Einzeltickets sind termingebunden und können nach Einsatz nicht mehr erstattet werden. 10er Karten haben eine Gültigkeit von 4 Monaten ab der ersten Buchung eines Termins. Nach Ablauf der 4 Monate verfallen ungenutzte Einheiten. Es erfolgt keine Rückerstattung oder Verrechnung.

3.1.2 Kurse mit definierter Laufzeit
Bei bestimmten Angeboten - wie z.B. Schwimmkursen - ist die Buchung festgelegt auf einen bestimmten Zeitdauer des Angebotes. Hier kann ausschließlich das komplette Kursangebot gebucht werden. Die Buchung von einzelnen Einheiten ist hierbei ausgeschlossen. Nicht genutzte Einheiten werden nicht verrechnet oder erstattet.

3.2 Widerrufsrecht

3.2.1 Sportkurse
„Handelt es sich um einen Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen und sieht der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vor, steht dem Teilnehmenden, auch wenn es sich um einen Verbraucher handelt, kein Widerrufsrecht zu“ (vgl. § 312g Absatz 2 Nr. 9 BGB).

3.2.2 Fernabsatzverträge
In allen anderen Fällen steht dem Teilnehmenden das folgende Widerrufsrecht zu, wenn es sich bei ihm um einen Verbraucher im Sinne von §13 BGB (Privatkunden) und es sich bei dem Vertrag um einen Fernabsatzvertrag handelt oder der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurde:

3.2.3 Widerrufsbelehrung, Widerrufsrecht
Der Kunde hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde Gipfelkurs mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Macht der Kunde von dieser Möglichkeit Gebrauch, so wird Gipfelkurs dem Kunden unverzüglich eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

3.2.4 Folgen des Widerrufs
Wenn der Kunde diesen Vertrag widerruft, hat Gipfelkurs dem Kunden alle Zahlungen, die Gipfelkurs von Ihm erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Kunde eine andere Art der Lieferung als die vom Dienstleiser angebotene günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei Gipfelkurs eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet Gipfelkurs dasselbe Zahlungsmittel, das er bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Kunden wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden wegen dieser Rückzahlung ein Entgelt berechnet.
Besonderer Hinweis:
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor der Kunde sein Widerrufsrecht ausgeübt hat.

3.2.5 Umbuchungen
Die terminliche Umbuchung eines Kurses oder Workshops ist grundsätzlich möglich. Bei der Umbuchung eines Kurses oder Workshops fällt - nach Ablauf des Widerrufsrechts - eine Umbuchungsgebühr in Höhe von mindestens 20 Euro, bei Schwimmkursen 30 Euro (je nach Kursangebot) an. Diese Gebühr wird im Zuge der Umbuchungsbestätigung fällig.

3.3 Laufkurse allgemein
Ein Lauftraining des Angebotes Laufen+Kraft+Technik findet wöchentlich statt.
Die Dauer einer Trainingseinheit beträgt 60 Minuten. Die jeweiligen Zeiten, Orte und Trainer werden online unter www.gipfelkurs.de bekanntgegeben.

Ein Anspruch auf die Durchführung des Trainings durch den online veröffentlichten Trainer besteht nicht.

Das Training findet in der freien Natur statt. Entsprechend ist die Voraussetzung für das Training das Tragen von wetter- und temperaturgeeigneter Sportbekleidung. Insbesondere enganliegende Kleidung und geeignete Laufschuhe sind zur verletzungsminimierenden Durchführung des Trainings notwendig.

3.3.1 Ausfall und Verhinderung
Grundsätzlich trägt der Kunde das Risiko des Versäumens eines gebuchten Kurses durch Krankheit und andere Art der persönlichen Verhinderung selbst.
In langwierigen Krankheitsfällen, die zu einer Teilnahmeverhinderung von mehr als der Hälfte der Trainingseinheiten führt, kann gegen fristgerechte Meldung gegenüber dem Gipfelkurs, sowie Einreichung eines ärztlichen Attests binnen einer Woche, die Differenz zu dem Preis eines halben Kurses für weitere Kursbuchungen gutgeschrieben werden. Dies geschieht aus Kulanz. Ein Anspruch auf Erstattung besteht nicht.
Während der Kurslaufzeit ist es möglich, bis zu zwei Einheiten in einem der parallel laufenden Laufkurse nachzuholen. Dies erfolgt immer nach vorheriger Absprache mit dem Trainer des gewünschten Kurses. Der aktuelle Trainer wird hier für den Kunden vermitteln.
In Ausnahmefällen kann eine verpasste Kurseinheit in einem anderen Kurs nachgeholt werden. Dies erfolgt immer nach vorheriger Absprache mit dem Trainer des Kraftkurses, um die Teilnehmerkapazität am gewünschten Tag zu gewährleisten. Der aktuelle Trainer wird hier für den Kunden vermitteln. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.
Sollte die Durchführung einer Trainingseinheit aufgrund unvorhersehbarer Umstände (Wetterverhältnisse, Krankheit des Trainers und das Fehlen adäquaten Ersatzes etc.) zu gefährlich bzw. unmöglich sein, wird die Trainingseinheit verschoben. Die Teilnehmer werden hierüber frühzeitig per Mail informiert. Ein Anspruch auf eine Erstattung besteht in diesem Fall nicht.

3.4 Schwimmkurse allgemein

Ein Schwimmkurs besteht, falls nicht anders online unter www.gipfelkurs.de definiert, aus 7 Trainingseinheiten in 7 aufeinander folgenden Wochen. Die Dauer einer Trainingseinheit beträgt in der Regel 60 Minuten.

Die Buchung erfolgt ortsgebunden an das jeweilige Schwimmbad.

Die jeweiligen Zeiten, Orte und Trainer werden online unter www.gipfelkurs.de bekanntgegeben.
Ein Anspruch auf die Durchführung des Trainings durch den online veröffentlichten Trainer besteht nicht.

Mitzubringen sind eine Schwimmbrille sowie möglichst enganliegende Badebekleidung.
Für die Einsteiger und Fortgeschrittenenkurse wird die Schwimmfähigkeit wird vorausgesetzt.
Bei den Nichtschwimmerkursen entfällt diese Anforderung.

3.4.1 Ausfall und Verhinderung
Grundsätzlich trägt der Kunde das Risiko des Versäumens eines gebuchten Kurses durch Krankheit und andere Art der persönlichen Verhinderung selbst.
In langwierigen Krankheitsfällen, die zu einer Teilnahmeverhinderung von mehr als der Hälfte der Trainingseinheiten führt, kann gegen fristgerechte Meldung gegenüber Gipfelkurs, sowie Einreichung eines ärztlichen Attests binnen 14 Tagen vor Beginn des Kurses, die Differenz zu dem Preis von anteilig drei Einheiten für weitere Kursbuchungen gutgeschrieben werden. Dies geschieht aus Kulanz. Ein Anspruch auf Erstattung besteht nicht. Bei Umbuchung auf einen anderen Kurs ist eine Umbuchungsgebühr von 30 Euro zu entrichten.

Während der Kurslaufzeit ist es möglich, bis zu zwei Einheiten in einem der parallel laufenden Schwimmkurse nachzuholen. Dies erfolgt immer nach vorheriger Absprache mit dem Trainer des gewünschten Kurses, um so die vorhandene Teilnehmerkapazität zu prüfen. Der aktuelle Trainer wird hier für den Kunden vermitteln. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.
Sollte die Durchführung einer Trainingseinheit aufgrund unvorhersehbarer Umstände (Wetterverhältnisse, Krankheit des Trainers und das Fehlen adäquaten Ersatzes, Schließung von Bädern etc.) zu gefährlich bzw. unmöglich sein, wird die Trainingseinheit verschoben. Die Teilnehmer werden hierüber frühzeitig per Mail informiert. Ein Anspruch auf eine Erstattung besteht in diesem Fall nicht.

3.5 Yoga- und Kraftkurse
Ein Kraftkurs (Outdoor Fitnesstraining , HYROX, o.ä.) und ein Yogakurs findet wöchentlich statt. Die Dauer einer Trainingseinheit beträgt in der Regel 60 Minuten.

Die jeweiligen Zeiten, Orte und Trainer werden online unter www.gipfelkurs.de bekanntgegeben.

Ein Anspruch auf die Durchführung des Trainings durch den online veröffentlichten Trainer besteht nicht.

Das Training findet - je nach Ausschreibung - Outdoor oder in geschlossenen Räumen statt. Voraussetzung für das Training ist das Tragen von temperaturgeeigneter Sportbekleidung. Insbesondere enganliegende Kleidung und im Fall des Krafttrainings gute Sport- bzw. Laufschuhe sind zur verletzungsminimierenden Durchführung des Trainings notwendig.

3.5.1 Ausfall und Verhinderung
Grundsätzlich trägt der Kunde das Risiko des Versäumens eines gebuchten Kurses durch Krankheit und andere Art der persönlichen Verhinderung selbst.
Sollte die Durchführung einer Trainingseinheit aufgrund unvorhersehbarer Umstände (Wetterverhältnisse, Krankheit des Trainers und das Fehlen adäquaten Ersatzes etc.) zu gefährlich bzw. unmöglich sein, wird die Trainingseinheit verschoben. Die Teilnehmer werden hierüber frühzeitig per Mail informiert. Ein Anspruch auf eine Erstattung besteht in diesem Fall nicht.

3.6 Sonstige Outdoorkurse

Ein Angebot im Outdoorbereich findet, falls nicht anders online unter www.gipfelkurs.de definiert, wöchentlich statt. Die Dauer einer Trainingseinheit beträgt in der Regel 60 Minuten.

Die jeweiligen Zeiten, Orte und Trainer werden online unter www.gipfelkurs.de bekanntgegeben. Ein Anspruch auf die Durchführung des Trainings durch den online veröffentlichten Trainer besteht nicht.

Das Training findet in der freien Natur statt. Entsprechend ist die Voraussetzung für das Training das Tragen von wetter- und temperaturgeeigneter Sportbekleidung. Insbesondere enganliegende Kleidung und Sportschuhe sind zur verletzungsminimierenden Durchführung des Trainings notwendig.

Eine geeignete Unterlage für Bodenübungen (z.B.: Yogamatte) ist von dem Kunden mitzubringen.

3.6.1 Ausfall und Verhinderung

Grundsätzlich trägt der Kunde das Risiko des Versäumens eines gebuchten Kurses durch Krankheit und andere Art der persönlichen Verhinderung selbst.
Sollte die Durchführung einer Trainingseinheit aufgrund unvorhersehbarer Umstände (Wetterverhältnisse, Krankheit des Trainers und das Fehlen adäquaten Ersatzes etc.) zu gefährlich bzw. unmöglich sein, wird die Trainingseinheit verschoben. Die Teilnehmer werden hierüber frühzeitig per Mail informiert. Ein Anspruch auf eine Erstattung besteht in diesem Fall nicht.

4. Freiwasserworkshops, Triathlon Training, Bahnradtraining, HYROX-Workshop, andere Workshops

Die oben genannten Workshops bestehen, falls nicht anders online unter www.gipfelkurs.de definiert, aus 1 Trainingseinheit. Die Dauer einer Trainingseinheit beträgt je nach o.g. Angebot zwischen 120 bis 180 Minuten.

Die jeweiligen Zeiten, Orte und Trainer werden online unter www.gipfelkurs.de bekanntgegeben. Ein Anspruch auf die Durchführung des Trainings durch den online veröffentlichten Trainer besteht nicht.

4.1 Freiwasserworkshops

Für den Freiwasserworkshop ist das Mitbringen des eigenen Equipments Voraussetzung. Sollte dem nicht der Fall sein, ist Gipfelkurs berechtigt, den Teilnehmer ohne Erstattung der Kosten vom Workshop zu verweisen.

Das Training findet bei den Freiwasserworkshops in der freien Natur statt. Entsprechend ist die Voraussetzung für das Training das Tragen von wetter- und temperaturgeeigneter Sportbekleidung.

Für den Freiwasserworkshop ist zudem insbesondere unter Berücksichtigung der jeweiligen aktuellen Wassertemperatur das Tragen eines Kälteschutzanzuges anzuraten. Mitzubringen sind für den Freiwasserworkshop zudem eine Schwimmbrille sowie möglichst enganliegende Badebekleidung.

Die Schwimmfähigkeit wird vorausgesetzt.

4.2 Bahnradtraining

Die Halle der genutzten Radbahn für den Workshop Bahnrad ist nicht geheizt. Daher ist auch hier entsprechend das Tragen von temperaturgeeigneter Sportbekleidung vorausgesetzt. Beim Bahnradfahren kann ein Rennrad ausgeliehen werden. Es kann das eigene Bahnrad mitgebracht werden.

Die Nutzung von normalen Straßenrädern mit Schaltung und Bremsen ist ausdrücklich untersagt.

4.3 Triathlon Training

Für das Triathlon Training ist das Mitbringen des eigenen Equipments Voraussetzung. Der einwandfreie technische und verkehrssichere Zustand des genutzten Rennrades ist hierbei Voraussetzung zur Teilnahme. Sollte dem nicht der Fall sein, ist Gipfelkurs berechtigt, den Teilnehmer ohne Erstattung der Kosten vom Workshop zu verweisen.

4.4 HYROX Workshop

Das Training findet in der freien Natur statt. Entsprechend ist die Voraussetzung für das Training das Tragen von wetter- und temperaturgeeigneter Sportbekleidung. Insbesondere enganliegende Kleidung und Sportschuhe sind zur verletzungsminimierenden Durchführung des Trainings notwendig.

4.4 Workshop Lauftechnik verbessern

Das Training findet in der freien Natur statt. Entsprechend ist die Voraussetzung für das Training das Tragen von wetter- und temperaturgeeigneter Sportbekleidung. Insbesondere enganliegende Kleidung und Sportschuhe sind zur verletzungsminimierenden Durchführung des Trainings notwendig.

4.4 Workshop Kraukltechnik verbessern

Das Training findet in einer Schwimmhalle statt.
Mitzubringen sind für den Workshop in jedem Fall eine Schwimmbrille sowie möglichst enganliegende Badebekleidung.

Die Schwimmfähigkeit wird vorausgesetzt.

4.4 Ausfall und Verhinderung

Grundsätzlich trägt der Kunde das Risiko des Versäumens eines gebuchten Workshops durch Krankheit und andere Art der persönlichen Verhinderung selbst.
In Krankheitsfällen, die zu einer Teilnahmeverhinderung führt, kann gegen fristgerechte Meldung gegenüber Gipfelkurs, sowie Einreichung eines ärztlichen Attests binnen einer Woche, die Teilnahme auf einen gleichwertigen Kurs verschoben werden. Dies geschieht aus Kulanz. Für die Umbuchung ist eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 20 Euro zu zahlen. Ein Anspruch auf eine Erstattung besteht in diesem Fall nicht.
Sollte die Durchführung einer Trainingseinheit aufgrund unvorhersehbarer Umstände (Wetterverhältnisse, Krankheit des Trainers und das Fehlen adäquaten Ersatzes etc.) zu gefährlich bzw. unmöglich sein, wird die Trainingseinheit verschoben. Die Teilnehmer werden hierüber frühzeitig per Mail informiert. Ein Anspruch auf eine Erstattung besteht in diesem Fall nicht.

5. Workshops Kochen und Vorträge

5.1 Allgemeines
Die jeweiligen Zeiten, Orte und Experten werden online unter www.gipfelkurs.de bekanntgegeben. Ein Anspruch auf die Durchführung des Workshops durch den online veröffentlichen Experten besteht nicht.

Eventuell bestehende Allergien oder Lebensmittelunverträglichkeiten sind Gipfelkurs im Vorfeld des Workshops mitzuteilen.

5.2 Ausfall und Verhinderung

Grundsätzlich trägt der Kunde das Risiko des Versäumens eines gebuchten Vortrages oder Workshops durch Krankheit und andere Art der persönlichen Verhinderung selbst.
In Krankheitsfällen, die zu einer Teilnahmeverhinderung führt, kann gegen fristgerechte Meldung gegenüber Gipfelkurs, sowie Einreichung eines ärztlichen Attests binnen einer Woche, die Teilnahme auf einen gleichwertigen Workshop bzw. Vortrag verschoben werden. Dies geschieht aus Kulanz. Ein Anspruch auf eine Erstattung besteht in diesem Fall nicht.
Sollte die Durchführung eines Vortrages oder Workshops aufgrund unvorhersehbarer Umstände (Krankheit des Experten und das Fehlen adäquaten Ersatzes etc.) unmöglich sein, wird der Workshop bzw. der Vortrag verschoben. Die Teilnehmer werden hierüber frühzeitig per Mail informiert. Ein Anspruch auf eine Erstattung besteht in diesem Fall nicht.

6. Gutscheine

*6.1 Gültigkeit eines Gutscheines
Ein Gutschein hat eine Gültigkeit von 2 Jahren. Innerhalb dieses Zeitraumes muss der Gutschein bei uns entweder direkt per E-Mail oder über unsere Buchungssoftware eingesetzt werden.

*6.2 Einlösung eines Gutscheines
Ein Gutschein kann entweder direkt per E-Mail an info@gipfelkurs.de oder über unsere Buchungssoftware Eversports eingelöst werden. In beiden Fällen muss eine Gutscheinnummer zum Nachweis vorgelegt werden.

7. Haftung

Gipfelkurs beschränkt die Haftung bei Sachschäden (z.B.: Brillen, Hörgeräte etc.) auf grob fahrlässige und vorsätzliche Herbeiführung durch Gipfelkurs und seine Erfüllungsgehilfen.
Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für fahrlässig verursachte Schäden, die auf einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch Gipfelkurs beruhen; in diesem Fall ist die Haftung von Gipfelkurs für Sachschäden jedoch auf den für Gipfelkurs bei Abschluss des Vertrages oder Begehung der Pflichtwidrigkeit vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Wesentliche Vertragspflichten sind alle Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde vertraut und vertrauen darf.
Gipfelkurs haftet nicht über die Erbringung seiner geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung des von dem Kunden mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks. Nimmt der Kunde neben den bei Gipfelkurs über die Internetseite www.gipfelkurs.de bestellten Leistungen die Leistungen von Kooperationspartnern oder anderen von Gipfelkurs vermittelten Firmen oder Personen in Anspruch, geschieht dies auf eigene Verantwortung des Kunden.
Es besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung von Gipfelkurs, um den etwaigen gesetzlichen Haftungsansprüchen zu genügen. Der Kunden hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen der von Gipfelkurs durchgeführten Veranstaltungen auftreten können, zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg von und zum Trainingsort.

Jede Erkrankung, Verletzung, Schmerz, Schwindel, Unwohlsein etc. ist dem Trainer sofort mitzuteilen. Alle Fragen zum derzeitigen/bisherigen Gesundheitszustand und zu Lebensumständen sind wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Alle Änderungen des Gesundheitszustandes sind dem Trainer sofort mitzuteilen.

8. Zahlungsbedingungen

Gipfelkurs erhält für die erbrachten Dienstleistungen im Rahmen von Personal Training ein Honorar in der im jeweiligen Leistungspaket angegebenen Höhe. Alle Preise sind Brutto-Endpreise und beziehen sich immer auf eine volle Stunde. Auch angefangene Stunden werden mit dem vollen Stundensatz berechnet. Das Honorar ist je nach Umfang der angefallenen Einheiten zu zahlen. Paketbuchungen sind im Voraus zu bezahlen.
Die Preise für Kurse, Workshops und Diagnostik verstehen sich als Brutto-Endpreise und sind im Rahmen der gesetzten Fristen zu bezahlen.
Der Kunde erhält von Gipfelkurs eine schriftliche Rechnung.
Es gelten die jeweils aktuellen Honorare. Diese sind auf Anfrage erhältlich. Gipfelkurs behält sich eine Änderung der Preisgestaltung aller Angebote vor und verpflichtet sich etwaige Änderungen dem Kunden umgehend, mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten, schriftlich oder persönlich mitzuteilen.
Rechnungen sind innerhalb der gesetzten Fristen zu bezahlen. Gipfelkurs behält sich vor, nach erfolgter Zahlungserinnerung bei weiterem Zahlungsverzug im ersten Schritt eine Mahngebühr in Höhe von 5 € und im zweiten Schritt von weiteren 10 € zu erheben.
Sollte auch nach erfolgter Mahnung keine Zahlung erfolgt sein, wird die offene Forderungen an unser Forderungsmanagement weitergegeben.

9. Sonstige Kosten

9.1
Entstehen aufgrund der gewünschten Leistungsinhalte des Kunden - über den Buchungsumfang hinaus - weitere Kosten (Eintrittsgelder, Platzmieten etc.), so sind diese vom Kunden zu tragen.

9.2
Die Kosten für einen Arzt, Physiotherapeuten, Ernährungsberater o. ä., die zur ganzheitlichen Betreuung konsultiert werden, übernimmt der Kunde in Höhe der Abrechnungsmodalitäten des jeweiligen Dienstleisters.

9.3
Werden anderweitige Leistungen (z.B. Kinderbetreuung, Trainingsbetreuung auf Reisen etc.) in Anspruch genommen, so werden vorab gesonderte Tarife vereinbart.

9.4
Kauft Gipfelkurs im Auftrag des Kunden Produkte (Sportartikel etc.) ein, so bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber Eigentum von Gipfelkurs.

9.5
Sofern die Einfachstrecke 10 km nicht überschreitet, sind die Fahrtkosten im Honorar inbegriffen. Bei einer Anfahrt von über 10 km Einfachentfernung werden 0,75 € pro gefahrenen Kilometer berechnet. Als Ausgangspunkt wird hier die Rennbahnstraße 22, 40629 Düsseldorf festgelegt. Dies gilt ausschließlich für die unter Punkt 2 aufgeführten Dienstleistungen.

10. Datenschutz

10.1
Die personenbezogenen Daten des Kunden werden von Gipfelkurs gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung des vorgenannten Leistungsgegenstandes verwendet.

10.2
Die gespeicherten Daten werden auf Wunsch, spätestens aber 24 Monate nach der letzten gebuchten Trainingseinheit gelöscht. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes.

10.3
Unser Newsletterversand und die Handhabung der dabei erfassten Daten erfolgt gemäß der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere dem BDSG und dem TMG. Die Auswertung der Newsletter erfolgt nur zu internen Zwecken. Die AGB von Zoho Campaings - als Dienstleister für den Newsletterversand - können jederzeit hier eingesehen werden: https://www.zoho.com/privacy.html

11. Geheimhaltung

11.1
Der Kunde verpflichtet sich, über etwaige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von Gipfelkurs und dessen Kooperationspartner Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.

11.2
Gipfelkurs hat über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Leistungen bekannt gewordenen Informationen des Kunden Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.

12. Sonstige Vereinbarungen

12.1
Beide Parteien teilen sich alle für die Erfüllung der Rahmenvereinbarung und dieser Vertragsbedingungen relevanten Informationen rechtzeitig mit. Dies gilt für alle verwendeten Kommunikationsmittel (bspw. Telefon, E-Mail).

12.2
Gipfelkurs hat das Recht, auch für dritte Kunden tätig zu werden. Einer vorherigen Zustimmung des Kunden bedarf es hierfür nicht.

12.3
Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden sich keinesfalls negativ über die Person bzw. Produkte oder Dienstleistungen des anderen äußern oder dessen Ruf und Prestige beeinträchtigen.

13. Schlussbestimmungen

13.1
Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern es in diesen Vertragsbedingungen nicht anders bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.

13.2
Gipfelkurs ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Ausnahme der Hauptleistungspflichten mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Hauptleistungspflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen. Gipfelkurs wird den Kunden über die Änderungen in Kenntnis setzen, dem Kunden Gelegenheit geben, den Änderungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Inkenntnissetzung zu widersprechen, und besonders darauf hinweisen, dass die Änderungen bei Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam werden.

13.3
Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Dies gilt auch im Falle einer Gesamtunwirksamkeit oder Nichtigkeit. Die Parteien verpflichten sich, im Falle einer auch nur teilweisen Unwirksamkeit eine dem wirtschaftlich Gewollten am ehesten entsprechende Lösung zu finden und diese schriftlich in einem neuen Vertragswerk zu fixieren.

13.3
Als Gerichtsstand wird Düsseldorf vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gipfelkurs - Personal Traininer Düsseldorf